Mit dem neuen Projekt „Groß und Klein – keiner allein“ in Kooperation mit der Stadt Barsinghausen wollen wir Eltern mit Kindern im Alter von 1 bis 10 Jahren entlasten und bei Bedarf fürsorgliche Unterstützung bei der Kinderbetreuung anbieten.

Durch einen ausgebildeten Betreuungspaten werden Eltern bei den alltäglichen Erziehungsaufgaben entlastet und können sich somit eine Erholungsphase gönnen oder auch wichtige Termine ohne Kind wahrnehmen.
Das Angebot beinhaltet eine ehrenamtliche Betreuung und bedarf lediglich einer Anmeldung.

Interessenten, die mindestens 20 Jahre sind und sich gerne um Kinder kümmern, können sich beim FZB zu den Bürozeiten - Montag bis Freitag 10 - 13 Uhr - unter der Telefonnummer 05105 6610 399 melden.

Artikel aus der HAZ+ vom 21.11.2019


 

FAQ zum Projekt - häufig gestellte Fragen

Projektbereich 'Klein' - zu betreuende Kinder

1. Was ist die Zielsetzung des Projektes?

Durch das Projekt soll eine Entlastung der Eltern in der Betreuung ihrer Kinder außerhalb der Kindergarten- bzw. Schulzeiten oder bei eigener Erkrankung erreicht werden.

2. Wie alt dürfen die zu betreuenden Kinder sein?

Kinder im Alter von 1 - 6 Jahren sind die primäre Zielgruppe, jedoch richtet sich das Angebot auch an Kinder älterer Jahrgänge

3. Kann die Betreuung im Notfall auch kurzfristig beantragt werden

Ja

4. Bei wem muss ich meinen Betreuungsbedarf anmelden?

Über das Freiwilligenzentrum Barsinghausen, Marktstraße 33, Tel.L 05105 6610 399

5. Kann eine Betreuung auch reglemäßig durchgeführt werden?

Individuelle Betreuungszeiten sind möglich

6. Habe ich im Wiederholungsfall Anspruch auf dieselbe Betreuungsperson?

In Absprache mit dem jeweiligem Betreuungspaten ist das möglich. 

7. Entstehen Kosten für die Betreuung?

Das Angebot ist kostenlos und bedarf lediglich einer Anmeldung.


Projektbereich 'Groß' - der Betreuungspate 

 

1. Welche Ausbildung muss/sollte eine betreuende Person haben?
 
Der Betreuungspate wird in einer Schulung auf die Aufgabe, Rechte und Pflichten vorbereitet und kann ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. 
 
 
2. Gibt es eine Altersbegrenzung für den Betreuer?
 
Ab dem vollendeten 20. Lebensjahr ist eine solche Betreuung möglich.
 
 
 
3. Benötigt die betreuende Person eine besondere Versicherung?
 
Es wird ein Betreuungsvereinbarungs-Vertrag abgeschlossen, in dem alle wichtigen Maßnahmen festgehalten werden.
  
 
4. Besteht Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung? 
 
Nein